Die EU-Kommission hat die Abschaltung der Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) beschlossen. Die Plattform wurde zum 20. Juli 2025 endgültig deaktiviert. Websitebetreiber – insbesondere Onlinehändler, Coaches, Dienstleister, Shops und Agenturen – müssen spätestens bis zu diesem Datum ihre Impressumsangaben, Rechtstexte und ggf. Unterlassungserklärungen prüfen und anpassen.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen konkret, was zu tun ist, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen – und wie Sie typische Abmahnrisiken vermeiden.
1. Worum geht es konkret?
Seit Jahren findet sich in fast jedem Impressum von Webseiten ein Hinweis auf die sogenannte Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission – inklusive eines entsprechenden Links. Dieser Link wurde aus Gründen der Rechtssicherheit und gesetzlicher Vorgaben eingebaut, auch wenn viele Unternehmen nie tatsächlich mit der Plattform zu tun hatten.
Doch das ändert sich nun grundlegend:
Die EU stellt diese OS-Plattform zum 20. Juli 2025 dauerhaft ein!
2. Hintergrund: Was war die OS-Plattform?
Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS‑Plattform) wurde 2016 eingeführt. Ziel: eine zentrale, digitale und europäische Anlaufstelle für Verbraucher, die Streitfälle mit Unternehmen ohne gerichtliches Verfahren klären wollten. Händler waren verpflichtet, einen klickbaren Link (https://ec.europa.eu/consumers/odr
) ins Impressum oder in die AGB aufzunehmen.
Die Plattform verzeichnete jährlich zwar mehrere Millionen Besucher – tatsächlich wurden jedoch nur etwa 200 Streitfälle pro Jahr eingereicht. Die EU-Kommission bezeichnete danach den Nutzen als minimal und den Aufwand als unverhältnismäßig.
3. Gründe für die Abschaltung?
Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 wurde die OS‑Plattform offiziell abgeschaltet – mit Wirkung zum 20. Juli 2025. Die Begründung:
extrem geringe Nutzungszahlen, fehlende Akzeptanz und hoher Verwaltungsaufwand.
Zudem war die Plattform technisch unzuverlässig – regelmäßige Ausfälle und inkonsistente Links prägten den Alltag.
Ein Nachfolgesystem soll als digitales Informationsportal entstehen, ersetzt jedoch nicht die bisherige Plattform, sondern liefert stattdessen Orientierung und Kontaktinformationen zu nationalen Schlichtungsstellen.
4. Fristen & Übergangsregelungen
Bis 19. März 2025:
Verbraucher konnten noch Beschwerden einreichen, der Hinweis blieb bestehen.
Bis 19. Juli 2025:
laufende Verfahren konnten noch abgeschlossen werden, Hinweise mussten weitergeführt werden.
Ab 20. Juli 2025:
alle Pflicht zur Verlinkung und Hinweise fallen weg – sämtliche Hinweise dürfen nicht mehr bestehen.
5. Was muss im Impressum & Rechtstext geändert werden?
Ab dem 20. Juli 2025 ist es nicht mehr zulässig, den Hinweis auf die OS-Plattform in Ihrem Impressum zu führen.
Das bedeutet konkret:
Erlaubt
Hinweis auf Verbraucherschlichtung in Deutschland
Aussage, ob man zur Teilnahme bereit ist
Nicht mehr erlaubt
Verlinkung zur OS-Plattform
Textbausteine wie: „Die EU‑Kommission stellt eine Plattform zur Online‑Streitbeilegung bereit …“
So passen Sie Ihr Impressum Rechtssicher an
Ersetzen Sie den bisherigen OS-Plattform-Abschnitt mit folgendem Textbaustein:
Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Wenn Sie freiwillig an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen möchten (z. B. über die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ in Deutschland), können Sie das ebenfalls korrekt angeben – aber das ist optional.
Alternativ bei freiwilliger Teilnahme: Name und Telefonnummer der jeweiligen Stelle ergänzen (z. B. Verbraucherzentrale Bremen).
6. Tipps und Hinweise
Wa ist mit alten Unterlassungerklärungen?
Wurden in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen zur OS-Plattform abgegeben, bleiben diese vertraglich wirksam, auch wenn die gesetzliche Pflicht entfällt. Das bedeutet:
- Entfernen Sie den Link zu früh, droht eine Vertragsstrafe.
- Lassen Sie die Erklärung unverändert, droht eine rechtliche Irreführung, da der Hinweis ab dem 20. Juli unzulässig ist.
Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre Unterlassungserklärungen und sprechen Sie ggf. mit einem Rechtsberater*in über Kündigung oder Anpassung.
Die nationale Informationspflicht nach § 36 VSBG besteht weiterhin.
Trotz Wegfall der OS-Plattform bleibt die Pflicht zur Information zur Streitschlichtung gemäß § 36 VSBG bestehen. Unternehmen müssen auch weiterhin angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Verfahren teilzunehmen – unabhängig von der Mitarbeiterzahl und unabhängig vom OS-Link.
Beispieltext zur Verwendung:
Hinweis gemäß § 36 VSBG
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten müssen diese Angabe zwingend machen. Aber auch kleinere Betriebe können sie freiwillig nutzen, da sie als verbraucherfreundlich gilt.
Was plant die EU stattdesse?
Nach Abschaltung der OS-Plattform arbeitet die EU an einem neuen „digitalen Informationstool“, das sowohl Verbraucher als auch Unternehmen über Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren soll.
Das neue Tool wird keine direkte Plattform zur Streitschlichtung mehr sein, sondern soll vor allem:
Transparenz über bestehende Schlichtungsstellen schaffen
Digitale Anlaufstelle für Rechtsinformationen bieten
Unterstützen bei grenzüberschreitenden Konflikten
7. Schritt für Schritt Ceckliste
Alle Hinweise auf OS-Plattform identifizieren und entfernen
VSBG-Hinweis im Impressum bzw. „Streitbeilegung“-Bereich hinzufügen
AGB, E-Mail-Signaturen und Footer prüfen & anpassen
Unterlassungserklärung ggf. kündigen
Änderungslog als Nachweis dokumentieren
Regelmäßige Überprüfung gesetzlicher Änderungen etablieren
8. Fazit
Die Abschaltung der OS-Plattform ist eine Erleichterung – aber nur für Websitebetreiber, die jetzt aktiv werden. In der Übergangsphase lauern Verwechslungsgefahr, irreführende Inhalte und Abmahnrisiken.
Deshalb gilt: Handle jetzt rechtzeitig, klar und präzise.
Empfehlung: Holen Sie sich bei Unsicherheiten rechtliche Unterstützung – etwa beim Erstellen oder Prüfen von Impressum, AGB, Unterlassungserklärungen. So stellen Sie sicher, dass Sie ab dem 20. Juli 2025 rechtssicher aufgestellt sind.
Auch wenn es nur ein kleiner Absatz im Impressum ist – rechtliche Vorgaben zum Impressum sind wettbewerbsrechtlich relevant. Fehlerhafte oder veraltete Angaben können Abmahnungen und Kosten nach sich ziehen.
Gerade Betreiber von Online-Shops, Dienstleister, Coaches, Selbstständige und Agenturen sollten JETZT handeln.
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